Mathieu Vagner hat sich dazu verpflichtet, seine Website gemäß dem Königlichen Erlass 1112/2018 vom 7. September über die Barrierefreiheit von Websites und Anwendungen für mobile Geräte zugänglich zu machen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese Website.

Compliance-Status

Diese Website entspricht teilweise dem Königlichen Erlass 1112/2018 und erreicht aufgrund der Ausnahmen und/oder mangelnder Konformität der unten aufgeführten Aspekte die in den Vorschriften vorgesehene AA-Stufe.

Inhalt nicht zugänglich

Der unten gesammelte Inhalt ist aus folgenden Gründen nicht zugänglich:

Mangelhafte Einhaltung der RD 1112/2018

Auf einigen Seiten gibt es für einige der nicht-textuellen Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, keine textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt [Erfolgskriterium 1.1.1]
Auf bestimmten Seiten gibt es keine Audiobeschreibung für den aufgezeichneten Videoinhalt, die es einem blinden Menschen ermöglicht, den Inhalt zu erkennen [Erfolgskriterium 1.2.3]
Auf einigen Seiten werden Informationen, Struktur und Zusammenhänge nicht durch Software bestimmt oder haben keine Alternative als Text. [Konformitätskriterium 1.3.1]
Auf einigen Formularen ist der Zweck der Dateneingabefelder nicht angegeben. [Konformitätskriterium 1.3.5]
Auf einigen Seiten reicht der Kontrast einiger Elemente zum Hintergrund nicht aus, sodass Menschen mit Sehbehinderung den Inhalt lesen können. [Konformitätskriterium 1.4.1, 1.4.3 und 1.4.11]
Möglicherweise gibt es einige Interaktionselemente, auf die über die Tastatur nicht zugegriffen werden kann. [Konformitätskriterium 2.1.1]
Auf einigen Seiten gibt es Komponenten mit automatischer Bewegung, die kein Element zum Anhalten haben. [Konformitätskriterium 2.2.2]
Benutzer können über die Tastatur interagieren und nacheinander durch den Inhalt navigieren, die Informationen sind jedoch möglicherweise nicht in der richtigen Reihenfolge. [Konformitätskriterium 2.4.3]
Beim Durchsuchen einiger Seiten ist die Tastaturfokusanzeige unzureichend. [Konformitätskriterium 2.4.7]
Auf einigen Seiten kann es Formulare geben, die es Benutzern nicht ermöglichen, die Daten vor dem Senden zu überprüfen [Konformitätskriterium 3.3.4]
Auf den Portalen kann es zu Inhalten in anderen Sprachen kommen, bei denen der Sprachwechsel nicht korrekt gekennzeichnet ist. [Konformitätskriterium 3.1.2]

Unverhältnismäßige Belastung

Nicht zutreffend

Der folgende Inhalt fällt nicht in den Geltungsbereich der geltenden Gesetzgebung

Möglicherweise sind eingebettete Karten und Videos von Diensten Dritter enthalten, die nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen vollständig erfüllen und nicht unserer Kontrolle unterliegen.
Möglicherweise wurden vor dem 20. September 2018 Office-Dateien im PDF-Format oder in anderen Formaten veröffentlicht, die nicht alle Barrierefreiheitsanforderungen vollständig erfüllen. Allerdings wurden Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass die meisten von ihnen die Vorschriften einhalten. Aus diesem Grund sind wir derzeit dabei, die Website zu verbessern, um sie an regulatorische Kriterien anzupassen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.11.2024 in Übereinstimmung mit Stufe AA der WCAG 2.0 erstellt.

Die Vorbereitung erfolgte durch eine manuelle Selbstbewertung der Anforderungen der Norm UNE-EN 301-549:2019.

Letzte Überarbeitung der Erklärung: 22.11.2024

Beobachtungen und Kontaktinformationen

Sie können Mitteilungen über Barrierefreiheitsanforderungen (Artikel 10.2.a) von RD 1112/2018) machen, wie zum Beispiel:

Melden Sie jeden möglichen Verstoß auf dieser Website
Übertragen Sie andere Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte
Stellen Sie weitere Fragen oder Verbesserungsvorschläge zur Barrierefreiheit der Website

Über das Kontaktformular oder indem Sie die auf dieser Website angegebene Telefonnummer anrufen.

Sie können präsentieren

Eine Beschwerde bezüglich der Einhaltung der Anforderungen von RD 1112/2018 oder
Eine Anfrage nach barrierefreien Informationen in Bezug auf Inhalte, die gemäß Artikel 3, Abschnitt 4 vom Anwendungsbereich des RD 1112/2018 ausgeschlossen sind, oder Inhalte, die aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung von der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind.

In der Anfrage nach zugänglichen Informationen müssen die Fakten, Gründe und die Anfrage klar angegeben werden, die es uns ermöglichen, zu überprüfen, ob es sich um eine angemessene und legitime Anfrage handelt.

Bewerbungsverfahren

Wenn ein Antrag auf zugängliche Informationen oder eine Beschwerde einmal gestellt wurde, dieser abgelehnt wurde, die getroffene Entscheidung nicht einvernehmlich ist oder die Antwort nicht den in Artikel 12.5 genannten Anforderungen entspricht, kann die betroffene Person einen Anspruch geltend machen. Ebenso kann eine Klage erhoben werden, wenn die Frist von zwanzig Werktagen verstrichen ist, ohne dass eine Antwort eingegangen ist.

Der Anspruch kann über die allgemeine Instanz der elektronischen Zentrale des Ministeriums eingereicht werden, sowie in den übrigen Optionen, die im Gesetz 39/2015 vom 1. Oktober über das gemeinsame Verwaltungsverfahren der öffentlichen Verwaltungen enthalten sind.

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